OLG Naumburg, Urteil vom 05.09.2016 - 12 U 132/15
Die Klage auf Leistung infolge Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage setzt voraus, dass mit dem Vertragspartner erfolglos über eine angemessene Anpassung verhandelt worden ist oder dass sich der Vertragspartner solchen Verhandlungen verweigert hat.*)
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