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IBRRS 2020, 3137; IMRRS 2020, 1272; IVRRS 2020, 0569
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Keine Geschäftswertprivilegierung beim Erwerb durch Teilungsversteigerung

OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.07.2020 - 15 W 2174/20

Wird bei einer Zwangsversteigerung ein gemeinschaftliches Grundstück einem Miteigentümer zugeschlagen, findet § 70 Abs. 2 GNotKG keine Anwendung. Denn die Vorschrift setzt voraus, dass der Erwerb des oder der Mitberechtigten von der Gesamthandsgemeinschaft erfolgt.*)

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