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IBRRS 2021, 1166; IMRRS 2021, 0441; IVRRS 2021, 0201
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Funktionelle Zuständigkeit abgelehnt: Gerichtsstandsbestimmung analog § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.03.2021 - 1 AR 631/21

Eine Gerichtsstandsbestimmung kann analog § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch in Fällen erfolgen, in denen eine allgemeine Zivilkammer und eine Kammer mit Spezialzuständigkeit nach § 72a GVG jeweils verbindlich ihre funktionelle Zuständigkeit ablehnen und die Zuständigkeitsbestimmung aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu erfolgen hat.*)

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