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IBRRS 2019, 1733; VPRRS 2019, 0167
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Auftraggeber hilft Rüge ab: Kostentragung nach Erledigungserklärung?

OLG München, Beschluss vom 02.05.2019 - Verg 5/19

1. Die Entscheidung über die Kostentragung ist in den Fällen einer Verfahrensbeendigung aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen grundsätzlich unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen zu treffen.

2. Gesichtspunkte der Billigkeit können es im Einzelfall gebieten, von der Maßgeblichkeit des voraussichtlichen Verfahrensausgangs abzuweichen und einem Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen bzw. bei der Kostenentscheidung zu seinen Lasten zu berücksichtigen.

3. Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn ein Nachprüfungsantrag unnötigerweise zu früh gestellt wurde, die Einreichung eines Nachprüfungsantrages durch unzutreffende Angaben der Vergabestelle hervorgerufen wurde oder wenn der Auftraggeber der Rüge des Antragstellers nach Einleitung des Verfahrens doch noch (ganz oder teilweise) abhilft.

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