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IBRRS 2021, 2777; IMRRS 2021, 1017; IVRRS 2021, 0433
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Durchführung eines Ortstermins trotz Corona ist kein Befangenheitsgrund!

OLG München, Beschluss vom 08.07.2021 - 9 W 928/21 Bau

Keine Befangenheit eines Bausachverständigen und einer Richterin wegen beabsichtigter Durchführung eines Ortstermins im Haus der Kläger trotz der erhöhten Corona-Infektionsgefahr für eine Tochter der Kläger; §§ 42, 406 Abs. 1 ZPO.*)

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Dokument öffnen IBR 2021, 606