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IBRRS 2022, 3221
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Wer einen anderen vertreten will, muss dies offenlegen!

OLG München, Urteil vom 20.04.2021 - 9 U 5948/19 Bau

Weist der Vertreter (hier: des Bauherrn bzw. Investors) nicht ausdrücklich oder zumindest konkludent darauf hin, dass er nicht im eigenen, sondern im Namen des Bauherrn/Investors handeln will, und ergibt sich dies nicht aus den Umständen, haftet er persönlich.

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Dokument öffnen IBR 2023, 1001 (nur online)