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IBRRS 2018, 1765; IMRRS 2018, 0636
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Wohnungsrecht statt Wohnungsreallast: Eintragung ist zu löschen!

OLG München, Beschluss vom 14.02.2018 - 34 Wx 380/17

1. Vereinbart der Eigentümer ohne Festlegung der Räume allgemein mit dem Berechtigten, diesem Wohnraum mit einer bestimmten Größe und Qualität zur Verfügung zu stellen, so handelt es sich um eine Wohnungsreallast.*)

2. Hat das Grundbuchamt stattdessen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnungsrecht) eingetragen, ist diese Eintragung inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen.*)

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