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IBRRS 2018, 3818; VPRRS 2018, 0373
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Einzelnen Beschaffungsvorgang nicht abgesprochen: Haftet Mitkartellant für Kartellverstoß?

OLG München, Urteil vom 28.06.2018 - 29 U 2644/17 Kart

Die Haftung eines Mitkartellanten für einen Kartellverstoß setzt nicht zwingend voraus, dass die einzelnen Beschaffungsvorgänge Gegenstand (neuerlicher) ausdrücklicher Absprachen unter direkter Beteiligung des in Anspruch genommenen Mitkartellanten gewesen sind.*)

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