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IBRRS 2019, 3722
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Vorbescheidsantrag bestimmt die vereinbarte Leistung!

OLG München, Beschluss vom 13.07.2017 - 28 U 4185/16 Bau

Unterschreibt der Bauherr den vom Architekten erstellten Vorbescheidsantrag, erkennt er die darin enthaltenen Angaben als von ihm gewollt an, so dass sie als Beschaffenheit der Architektenleistung vereinbart sind.

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