OLG München, Beschluss vom 13.07.2017 - 28 U 4185/16 Bau
Unterschreibt der Bauherr den vom Architekten erstellten Vorbescheidsantrag, erkennt er die darin enthaltenen Angaben als von ihm gewollt an, so dass sie als Beschaffenheit der Architektenleistung vereinbart sind.
Volltext