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IBRRS 2022, 1974
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Angaben in Informationsblatt sind vereinbarte Beschaffenheit!

OLG München, Beschluss vom 27.07.2021 - 28 U 1923/21 Bau

1. Die Werkleistung ist mangelhaft, wenn die erbrachte Werkleistung (Ist-Beschaffenheit) nicht der vereinbarten Beschaffenheit (Soll-Beschaffenheit) entspricht.

2. Die Beschaffenheitsvereinbarung ergibt sind aus dem Vertrag oder den vorvertraglichen Unterlagen, wie etwa einem Verkaufsprospekt oder einer Leistungsbeschreibungen mit der zum Ausdruck kommenden Qualität und Standard.

3. Stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Vertragsschluss ein Informationsblatt zur Verfügung, in dem genaue und spezifische Angaben (hier: zum Wärmeverlust einer Fernwärmeversorgungsanlage) gemacht werden, sind diese Angaben Teil der vereinbarten Beschaffenheit.

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