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IBRRS 2020, 3142
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Leistung funktional beschrieben: Kein Nachtrag für (vermeintliche) Erschwernisse!

OLG München, Urteil vom 13.11.2019 - 27 U 4740/18 Bau

1. Hat der Auftragnehmer in einem Gebäude sämtliche Verkleidungen an Wänden, Decken, Trennwänden und Durchgängen ebenso wie Bodenbeläge und Wandbeschichtungen zu entfernen, ist die Leistung funktional beschrieben, so dass ihm für vermeintliche Erschwernisse bei der Ausführung der Arbeiten kein Anspruch auf Mehrvergütung zusteht.

2. Wird in einem Pauschalpreisvertrag die auszuführende Leistung ausdrücklich auf eine bestimmte Menge begrenzt, kann der Auftragnehmer für die über diesen Mengenansatz hinausgehende Mehrmengen eine zusätzliche Vergütung verlangen.

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Dokument öffnen IBR 2020, 1060 (nur online)