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IBRRS 2019, 3832
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Trotz Fehlern bei der Rechnungsprüfung: Kein Schadensersatz ohne Schaden!

OLG München, Beschluss vom 13.02.2017 - 27 U 3914/16 Bau

Der Architekt haftet jedenfalls dann nicht für Fehler bei der Rechnungsprüfung, wenn die von ihm freigegebenen Beträge unter dem Gesamtwert der Leistungen der bauausführenden Unternehmen liegen und ihm die über die Freigabe hinausgehenden Zahlungen des Bauherrn nicht angelastet werden können.

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