OLG München, Urteil vom 27.10.2021 - 20 U 7051/20
Die Unterrichtung der Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft durch den Verwalter in der Tagesordnung zur Eigentümerversammlung wie auch in der Versammlung selbst über den Legionellenbefall in bestimmten Eigentumswohnungen unter namentlicher Nennung der Wohnungseigentümer verstößt nicht gegen die Vorgaben der DSGVO.
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