OLG München, Urteil vom 19.02.2020 - 20 U 4108/19
Von einer Fachfirma darf erwartet werden, dass sie die bei der Bestellung verwendeten Fachbegriffe und technischen Angaben richtig einordnen kann. Sie kann sich zum Nachteil ihrer Vertragspartner nicht darauf zurückziehen, das für die Prüfung von Bestellungen erforderliche Know How schlicht nicht zu haben.
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