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IBRRS 2017, 2431
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"Sichtbetonbau" bedarf sorgfältiger Vorplanung!

OLG München, Urteil vom 16.07.2014 - 13 U 4413/13 Bau

Die Leistung des Architekten ist mangelhaft, wenn eine hoch problematische Bauweise gewählt wird (hier: Errichtung eines Hauses als "Sichtbetonbau") und der Architekt nicht berücksichtigt, dass hierbei auftauchende Probleme einer ausreichenden Vorplanung bedürfen.

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