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IBRRS 2020, 2292; VPRRS 2020, 0248
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Wer muss den Beschluss der Vergabekammer (wo) unterschreiben?

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.06.2020 - Verg 1/20

Die Urschrift des verfahrensbeendenden Beschlusses der Vergabekammer ist von sämtlichen an der Entscheidung mitwirkenden Mitgliedern der Kammer zu unterschreiben. (Nur) die ehrenamtlich beisitzenden Mitglieder können auf die Unterschrift verzichten.

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