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IBRRS 2020, 0545; IMRRS 2020, 0214
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Bauvoranfrage negativ beschieden: Widerspruchsverfahren ist Anwaltssache!

OLG Koblenz, Urteil vom 04.12.2019 - 9 U 1067/19

1. Stellt jemand in offener Stellvertretung für den Eigentümer des betroffenen Grundstücks eine Bauvoranfrage, wird er damit i.S.v. § 2 Abs. 1 RDG in einer konkreten fremden Angelegenheit tätig.*)

2. Die Vertretung seiner Auftraggeber im Widerspruchsverfahren nebst Geltendmachung entsprechender Kostenerstattungsansprüche ist einem Architekten nicht nach § 5 Abs. 1 RDG erlaubt.*)

3. Die Rechtsanwaltskammern sind Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen i.S.v. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG.*)

4. Bei § 3 RDG handelt es sich um eine Marktverhaltensregel i.S.d. § 3a UWG.*)

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