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IBRRS 2019, 3141; IMRRS 2019, 1184; IVRRS 2019, 0461
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Partei kann Richter nicht durch eigenes Verhalten „ausschalten“!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.06.2019 - 4 W 136/19

1. Auch bei einseitiger Erledigung eines Rechtsmittels gegen einen Beschluss in einem Richterablehnungsverfahren ist der Weg für eine Kostengrundentscheidung analog § 91a ZPO eröffnet.

2. Das eigene Verhalten der ablehnenden Partei ist nicht geeignet, einen Ablehnungsgrund zu begründen.

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