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IBRRS 2017, 2996
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Für Vergabeverstöße ist der Projektsteuerer allein verantwortlich!

OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.2017 - 10 U 1116/16

1. Wird ein Projektsteuerer mit der Koordinierung und Kontrolle von Finanzierungs- und Förderungsverfahren beauftragt und muss der Auftraggeber wegen schwerer Vergabeverstöße Fördermittel zurückerstatten, steht dem Auftraggeber gegen den Projektsteuerer ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

2. Auch wenn dem Architekten Fehler bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterlaufen sind, kann der Projektsteuerer beim Architekten keinen Regress nehmen, weil er diesen nicht hinreichend überwacht hat.

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Dokument öffnen IBR 2017, 633