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IBRRS 2017, 3647
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Baugrundgutachter muss für tragfähige Gründung sorgen!

OLG Koblenz, Urteil vom 01.12.2016 - 1 U 1205/14

Wird ein Ingenieur mit der Baugrunduntersuchung inklusive Gründungsberatung sowie der Sanierungsplanung als Festlegung der Sanierungsmaßnahmeverfahren beauftragt, verletzt er seine Vertragspflichten und haftet auf Schadensersatz, wenn er eine zu geringe Auskofferung und eine entsprechende Verfüllung empfiehlt, diese aber nicht zu der benötigten und erforderlichen Tragfähigkeit für die späteren Aufbauten führen.

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