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IBRRS 2018, 1227
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Wo es keinen Nachtrag geben würde, gibt es auch keine Sowieso-Kosten!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.2018 - 8 U 51/15

1. Enthält eine funktionale Leistungsbeschreibung keine detaillierten Vorgaben zu einer technisch notwendigen Leistung, hat der Auftragnehmer zunächst die für die Ausführung dieser Leistung erforderlichen planerischen Voraussetzungen zu schaffen und sie anschließend mangelfrei auszuführen.

2. Übernimmt der Auftragnehmer das Risiko, ohne zusätzliche Vergütung solche Leistungen zu erbringen, die zwar nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung genannt werden, aber zur Herstellung eines mangelfreien Werks notwendig sind, kann er vom Auftraggeber keinen Zuschuss zu den Mängelbeseitigungskosten verlangen.

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Dokument öffnen IBR 2018, 446