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IBRRS 2017, 3748; IMRRS 2017, 1549; IVRRS 2017, 0609
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Löschung der Grundschuld: Der frühere Ehegatte hat Mitwirkungspflicht!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.07.2017 - 2 UF 52/17

Wenn ohne eine Löschung der nicht valutierten Grundschulden (Eigentümergrundschulden) eine Teilungsversteigerung wesentlich erschwert oder sogar vereitelt werden würde, kann jeder Ehegatte als Teilhaber die Zustimmung zur Löschung dieser Grundschulden verlangen.*)

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