OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.04.2018 - 15 Verg 1/18
Erweckt ein Beigeladener durch eine Erklärung im Verfahren vor der Vergabekammer (hier: Bauaufzug werde durch einen Dritten aufgestellt) Zweifel an seiner Eignung, entspricht es billigem Ermessen, ihm die Kosten des Verfahrens über den Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde einschließlich der notwendigen Kosten der Antragstellerin aufzuerlegen.
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