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IBRRS 2018, 2630; IMRRS 2018, 0941
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Ursprungszustand muss nach Bauteilöffnung nicht wiederhergestellt werden!

OLG Köln, Beschluss vom 14.09.2017 - 9 U 194/13

Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger muss nach einer Bauteilöffnung nicht wieder den Zustand herzustellen, der vor der Begutachtung bestanden hat.

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