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IBRRS 2019, 3052; IMRRS 2019, 1141; IVRRS 2019, 0450
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Amtsgericht setzt Vergütung fest: Für Beschwerde ist Landgericht zuständig!

OLG Köln, Beschluss vom 30.08.2019 - 2 Wx 249/19

Für die Entscheidung über die (Erst-)Beschwerde eines Sachverständigen gegen einen Beschluss des Amtsgerichts über die Festsetzung der Vergütung durch die Staatskasse gem. § 4 Abs. 3 JVEG ist in allen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht das OLG, sondern das dem entscheidenden AG übergeordnete LG zuständig.*)

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