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IBRRS 2017, 4218
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Auch die Vorbemerkungen eines Vertrags sind rechtsverbindlich!

OLG Köln, Urteil vom 02.12.2016 - 19 U 21/16

1. Aus einem Rahmenvertrag kann mangels Bestimmtheit der Einzelverträge grundsätzlich nicht auf Abschluss eines Einzelvertrags geklagt werden.

2. Wird dem Auftragnehmer durch den Rahmenvertrag jedoch ein Exklusivrecht eingeräumt und beauftragt der Auftraggeber ein Drittunternehmen, liegt darin eine positive Vertragsverletzung, die zum Schadensersatz verpflichtet.

3. Auch Formulierungen in der Präambel eines (Rahmen-)Vertrags kommt Rechtserheblichkeit zu.

4. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach sich der Vertrag bei Verstreichenlassen der Kündigungsfrist um im ungünstigsten Fall fast 15 Monate verlängert, ist im kaufmännischen Rechtsverkehr nicht unwirksam.

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Dokument öffnen IBR 2018, 123