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IBRRS 2019, 1893
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Uni als Bauherr: Kein Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek!

OLG Köln, Beschluss vom 17.04.2019 - 16 U 20/19

Der Bauunternehmer hat keinen Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB a.F. (§ 650e BGB), wenn der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.*)

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