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IBRRS 2018, 0404
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Pflicht zur Prüfung der Vorleistung nur bei Zusammenhang mit eigener Leistungspflicht!

OLG Köln, Beschluss vom 02.10.2017 - 11 U 151/16

1. Typizität im Sinne eines Anscheinsbeweises kommt nicht in Betracht, wenn es sich um einen technisch komplexen Zusammenhang mit Wechselwirkungen handelt, bei dem ein nach der Lebenserfahrung typischer Geschehensablauf vom technischen Laien kaum zu beurteilen ist.

2. Hinsichtlich eines Vorunternehmergewerks besteht eine Prüfpflicht nur insoweit, als die Beschaffenheit der Leistungen des Vorunternehmers in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung eigener Leistungspflichten des Auftragnehmers steht und den Erfolg seiner Arbeit infrage stellen kann.

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Dokument öffnen IBR 2018, 1030 (nur online)