OLG Jena, Beschluss vom 02.08.2017 - 2 Verg 2/17
1. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der geforderte Mindestjahresumsatz bei Dienstleistungsaufträgen mit unbestimmter Laufzeit nicht doppelt, sondern um ein Vielfaches so hoch ist wie der jährliche Auftragswert.
2. Die Forderung eines Mindestjahresumsatzes in Höhe des doppelten Auftragswerts ist nach § 8 Abs. 1 Satz 1 VgV entsprechend zu begründen und zu dokumentieren.