Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2017, 3717
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Objektplaner muss sich mit der Nachbarbebauung befassen!

OLG Jena, Urteil vom 17.09.2015 - 1 U 531/14

1. Der Objektplaner muss sich mit der Problematik angrenzender Bebauung befassen. Erforderlichenfalls muss er fachlichen Rat von (weiteren) Experten einholen.

2. Es gehört zu den Grundkenntnissen eines Objektplaners, dass mit dem geplanten Bauwerk und seinen Baubehelfen der Gründungshorizont einer bereits vorhandenen Nachbarbebauung beeinflusst wird.

3. Weiter gehört es zu den erwartbaren Kenntnissen, dass der Verbau von Spundwänden zur Baugrubensicherung massive Erschütterungen und Setzungen mit sich bringen kann.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2018, 86