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IBRRS 2018, 3956; IMRRS 2018, 1436
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Horizontaler Aufteilungsplan hilft bei mehreren Ebenen nicht weiter!

OLG Hamm, Urteil vom 29.10.2018 - 5 U 34/18

Wird die betroffene Wohnung in dem der Eintragungsbewilligung beigefügten Aufteilungsplan lediglich in einer horizontalen Ebene dargestellt, lässt sich nach der Grundbucheintragung, die sich hierzu nicht verhält, nicht feststellen, dass sich das Sondereigentum auch auf einen etwaigen über dem Dachgeschoss befindlichen Raum beziehen sollte.*)

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Dokument öffnen IMR 2020, 1029 (nur online)