OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2016 - 25 W 231/16
Ausnahmsweise kann eine einschränkende Auslegung von § 8a Abs. 4 JVEG dazu führen, dass ein Sachverständiger trotz verspäteten Hinweises auf eine erhebliche Kostenüberschreitung die volle Vergütung berechnen kann.
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