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IBRRS 2021, 3274; IMRRS 2021, 1208
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Abnahme "wegen Amnesie" verweigert: Bauträger kann zurücktreten!

OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2020 - 24 U 143/19

Fordert der Bauträger den Erwerber zur Abnahme auf und bezeichnet dieser die Abnahmeaufforderung als ein Zeichen "dreister Chuzpe oder als Ausfluss einer fortgeschrittenen retrograden oder psychogenen Amnesie", liegt darin die ernsthafte und endgültige Verweigerung der Abnahme, die einen Rücktritt des Bauträgers vom Bauträgervertrag rechtfertigt.

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