OLG Hamm, Beschluss vom 14.08.2017 - 15 W 265/17
Das Grundbuchamt muss eine Grundschuld zur Finanzierung des Verkaufs eines Grundstücks auch dann eintragen, wenn im Zuge der später beabsichtigten Eigentumsumschreibung ein eingetragener Nacherbenvermerk gelöscht werden soll.*)
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