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IBRRS 2019, 0644
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Anordnungsrecht endet mit Abnahmepflicht!

OLG Hamm, Urteil vom 18.01.2019 - 12 U 54/18

1. Das Anweisungsrecht des Auftraggebers gem. § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B besteht nicht unbegrenzt, sondern nur im werkvertraglichen Erfüllungsstadium, das regelmäßig mit der Abnahme endet.*)

2. Ohne Abnahme findet die Herstellungsverpflichtung des Werkunternehmers - jedenfalls nach den Grundsätzen von Treu und Glauben - ihr Ende, wenn der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet ist.*)

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Dokument öffnen IBR 2019, 302