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IBRRS 2017, 3760
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Nachträgliche (teilweise) „Ohne-Rechnung-Abrede“: Auftraggeber verliert Mängelansprüche!

OLG Hamm, Urteil vom 18.10.2017 - 12 U 115/16

Die Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB, § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG hinsichtlich eines Architektenvertrags tritt auch ein, wenn die Vertragsparteien erst nachträglich und in Bezug auf einen Teil des Architektenhonorars eine "Ohne-Rechnung-Abrede" treffen. Die Nichtigkeit des Architektenvertrags führt dazu, dass Mängelansprüche des Auftragsgebers ausgeschlossen sind.*)

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