OLG Hamm, Urteil vom 18.10.2017 - 12 U 115/16
Die Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB, § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG hinsichtlich eines Architektenvertrags tritt auch ein, wenn die Vertragsparteien erst nachträglich und in Bezug auf einen Teil des Architektenhonorars eine "Ohne-Rechnung-Abrede" treffen. Die Nichtigkeit des Architektenvertrags führt dazu, dass Mängelansprüche des Auftragsgebers ausgeschlossen sind.*)
Volltext