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IBRRS 2018, 3900; IMRRS 2018, 1426
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Löst Besprechung zwischen Streithelfer und Partei eine Terminsgebühr aus?

OLG Hamburg, Beschluss vom 17.09.2018 - 8 W 84/18

Besprechungen über die vergleichsweise Erledigung eines Rechtsstreits, die zwischen einer Streithelferin und der von ihr unterstützten Hauptpartei oder zwischen ihr und einer weiteren Streithelferin derselben Hauptpartei geführt werden, lösen keine Terminsgebühr aus, wenn die Gegenpartei nicht vorab grundsätzliche Vergleichsbereitschaft bekundet hat.*)

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