Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 4183; IMRRS 2019, 1528
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Mandant vergleichsbereit: Über Vor- und Nachteile ist umfassend aufzuklären!

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.12.2019 - 8 U 129/18

1. Erwägt der Mandant den Abschluss eines Vergleichs, muss ihm sein Rechtsanwalt dessen Vor- und Nachteile darlegen. Dies gilt im besonderem Maße, wenn es sich um einen Abfindungsvergleich handelt.*)

2. Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile eines Vergleichsabschlusses ist dem Rechtsanwalt ein Ermessensspielraum zuzubilligen.*)

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2020, 102