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IBRRS 2019, 1137; IMRRS 2019, 0426; IVRRS 2019, 0160
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Vollziehung einer Unterlassungsverfügung erst nach Parteizustellung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.03.2019 - 6 U 196/18

1. Die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung nach § 929 Abs. 2 ZPO setzt auch bei einer durch Urteil erlassenen einstweiligen Verfügung die Parteizustellung oder eine andere der Parteizustellung vergleichbare formalisierte Kundgabe des Durchsetzungswillens voraus (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).*)

2. Der Einwand der missbräuchlichen Berufung auf die fehlende Vollziehung kann allenfalls auf ein Verhalten des Antragsgegners im Zusammenhang mit der Vollziehung selbst (etwa eine Zustellungsvereitelung), nicht jedoch darauf gestützt werden, dass der Antragsgegner sich gegen den Unterlassungsanspruch mit strafbaren Mitteln verteidige.*)

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