OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2018 - 4 U 17/18
Die Vereinbarung einer Vorleistung des Mieters, die der Finanzierung der Herstellung oder Instandsetzung des angemieteten Gebäudes dient (Baukostenzuschuss) und dadurch zu einer Erhöhung des Werts des Mietobjektes führt, ist in der Insolvenz des Vermieters als Vorausverfügung über die Mieten über den Zeitraum von § 110 Abs. 1 InsO hinaus wirksam, wenn die Werterhöhung der Masse zugutekommt.
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