Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2026, 1239; IMRRS 2026, 0609; IVRRS 2026, 0256
IconAlle Sachgebiete
Bei der Wertfestsetzung kommt es auf den Zeitpunkt der Antragstellung an!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.04.2026 - 3 W 7/26

1. Für die Festsetzung des Streitwertes ist es ohne Belang, dass die Klage nicht zugestellt werden konnte und später infolge eines außergerichtlichen Vergleichs zurückgenommen wurde.*)

2. Bei einer negativen Feststellungsklage bildet der Gesamtwert der geleugneten Forderung den Streitgegenstand, weil der jeweilige Beklagte durch ein obsiegendes Urteil gehindert wird, einen entsprechenden Vollstreckungstitel zu erwerben. Ein Feststellungsabschlag ist daher im Falle einer negativen Feststellungsklage nicht geboten.

Dokument öffnen Volltext