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IBRRS 2026, 1179; IMRRS 2026, 0586
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Insolvenzverfahren aufgehoben: Kann Gläubiger (wieder) Erfüllung verlangen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.04.2026 - 3 U 117/25

Vertragliche Primäransprüche von Gläubigern, die sich nicht am Insolvenzverfahren beteiligt haben, sind nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich wieder durchsetzbar. Allerdings sind davon abweichende Regelungen in einem Insolvenzplan statthaft und können zu einem Durchsetzungshindernis führen.*)

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