OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2021 - 29 U 178/20
1. Die Klausel in einem Bauvertrag über die Errichtung eines Fertighauses, wonach dem Auftragnehmer im Fall des unberechtigten Rücktritts des Auftraggebers ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 8 % der vereinbarten Vergütung zusteht, benachteiligt den Auftraggeber nicht unangemessen und ist wirksam (vgl. BGH, IBR 2006, 382).
2. Die Vorlage eines Sendeberichts mit OK-Vermerk begründet keinen Anscheinsbeweis für den Zugang des Telefaxes. Durch den Vermerk wird nur festgestellt, dass eine Verbindung zwischen dem Sende- und dem Empfangsgerät zu Stande gekommen ist. Der Sendebericht sagt aber nichts darüber aus, ob die Daten tatsächlich übermittelt wurden.