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IBRRS 2019, 0253; IMRRS 2019, 0110
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Wer jahrelang über Mängel verhandelt, kann sich nicht auf Verjährung berufen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2018 - 29 U 123/17

Errichtet eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft eine Reihenhaussiedlung und verhandelt sie jahrzehntelang mit den Erwerbern und später der Wohnungseigentümergemeinschaft über Mängel, verstößt die Erhebung der Verjährungseinrede gegen Treu und Glauben.

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