OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2018 - 29 U 123/17
Errichtet eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft eine Reihenhaussiedlung und verhandelt sie jahrzehntelang mit den Erwerbern und später der Wohnungseigentümergemeinschaft über Mängel, verstößt die Erhebung der Verjährungseinrede gegen Treu und Glauben.
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