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IBRRS 2021, 3399
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Reduzierte Ware ist nicht vom Umtausch ausgeschlossen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.10.2021 - 26 U 49/19

1. Wird eine Sache zu einem ermäßigten Sonderpreis verkauft, führt dies nicht ohne Weiteres dazu, dass der Käufer mit einer minderwertigen Qualität und einem Ausschluss der Gewährleistungshaftung des Verkäufers rechnen muss.*)

2. § 193 BGB ist auf die Mängelrüge nach § 377 Abs. 3 HGB entsprechend anzuwenden.*)

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