OLG Frankfurt, Urteil vom 18.12.2015 - 24 U 212/14
Vereinbaren die Parteien eines Bauträgervertrags, dass der Kaufpreis nach Mitteilung der Fertigstellung zu zahlen ist, setzt ein Verzug des Erwerbers mit der Kaufpreiszahlung voraus, dass der Bauträger das Objekt errichtet und dem Erwerber die Fertigstellung angezeigt hat.
Volltext