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IBRRS 2021, 0966; IMRRS 2021, 0367; IVRRS 2021, 0177
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Streit um Baukindergeld: Wie hoch ist Gebührenstreitwert?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.02.2021 - 17 W 23/20

Erstrebt der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Aufhebung der Versagung von Baukindergeld und zugleich zur Stattgabe des Antrags auf Zuschusserteilung, richtet sich die Festsetzung des Gebührenstreitwerts nach § 3 ZPO. Maßgeblich ist danach das Interesse des Klägers an der Gesamtförderung und nicht etwa der 3,5-fache Jahresbetrag der Förderung.*)

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