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IBRRS 2021, 2843; IMRRS 2021, 1040
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„Unmoralisch“ macht befangen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.08.2021 - 17 W 16/21

Die Bezeichnung der Reaktion eines Prozessbevollmächtigten als unmoralisch auf dessen sachbezogene Kritik an dem Gutachten durch den Sachverständigen begründet die Besorgnis der Befangenheit.*)

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