OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.06.2017 - 13 U 45/16
Die erforderliche Abänderung des Tenors der erstinstanzlichen Entscheidung von einer endgültigen Klageabweisung in eine Abweisung als "derzeit unbegründet" kann auch im Rahmen einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO erfolgen.*)
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