Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2017, 2372; IMRRS 2017, 0974; IVRRS 2017, 0374
IconAlle Sachgebiete
Klage "derzeit unbegründet": Tenor kann im Zurückweisungsbeschluss geändert werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.06.2017 - 13 U 45/16

Die erforderliche Abänderung des Tenors der erstinstanzlichen Entscheidung von einer endgültigen Klageabweisung in eine Abweisung als "derzeit unbegründet" kann auch im Rahmen einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO erfolgen.*)

Dokument öffnen Volltext