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IBRRS 2018, 3139; IMRRS 2018, 1126
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Wasserschaden: Haftung zwischen Mietern

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.09.2018 - 10 U 8/18

Für einen Schaden an der Tapete durch eingedrungenes Wasser besteht kein Ersatzanspruch gegenüber einem anderen Mieter.*)

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